Die Dynamik-Revolution auf der Bühne

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES
a) Die folgenden allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planungs-, Konstruktions- und Montagearbeiten sowie Verkäufe) und finden auch für alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung. Soweit im Zusammenhang mit einem Vertrag ein Vermietgeschäft stattfindet, gelten hierfür zusätzlich unsere Allgemeinen Mietbedingungen.

b) Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, insbesondere wenn diese durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen werden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.

c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag mit unserem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.

2. PREISE, TERMINE, TEILLIEFERUNGEN, HÖHERE GEWALT
a) Es gelten unsere am Liefer- oder Leistungstag gültigen allgemeinen Listenpreise ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger Montagekosten.

b) Liefer- und Leistungstermine gelten vorbehaltlich korrekter qualitativer und quantitativer sowie rechtzeitiger Belieferung durch unsere Lieferanten und sind für uns unverbindlich. Im Falle unseres Liefer- und Leistungsverzuges hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von 6 Wochen zu setzen.

c) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferungen und Teilleistungen vor. Derartige Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und abgerechnet.

d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörung, Wetterbedingungen, Verfügungen von hoher Hand, – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf unabsehbare Zeit unwirtschaftlich machen- sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat.

3. VERSAND, VERPACKUNG
a) Die Lieferungen erfolgen nur in Standardverpackungen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, dieses gilt auch bei Wahl des Transportmittels und des Transportunternehmens durch uns, sowie auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen.

b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Transport- und sonstige Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.

4. RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNG
a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet, die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.

c) Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen.

d) Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Forderung aus Lieferungen und Leistungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

e) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitgehender Ansprüche für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

5. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENSERSATZ
a) Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen und zu überprüfen – insbesondere einem Funktionstest zu unterziehen und dabei erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen schriftlich spezifiziert, anzuzeigen. Dabei hat der Kunde den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels nachzuweisen.

b) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen, dem Kunden einen Preisnachlass einräumen und/oder die Ware oder Leistungen nachbessern; erweist sich der auch der Umtausch der Ware oder die Nachbesserung der Ware oder Leistung als erfolglos, werden wir dem Kunden das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen. Wird im Falle der Nachbesserung die Versendung des nachzubessernden Gegenstandes erforderlich oder treten Wegekosten auf, so hat diese der Kunde zu tragen.

c) Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des Kunden untersucht und zeigt sich hierbei ein von uns zu vertretender Mangel der Ware oder der Leistung nicht, hat der Kunde uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

d) Eine Gewährleistung für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist ausgeschlossen. Hat der Kunde an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen oder vornehmen zu lassen, entfällt insoweit ebenfalls eine Gewährleistung.

e) Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind vorbehaltlich der Ziffer 5g ausgeschlossen.

f) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit, sind außer im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den Kaufpreis oder die Vergütung des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung oder Leistung beschränkt.

g) Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, so lange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen.

b) Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kunden gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungswert – oder mangels einer solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.

c) Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

d) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

e) Alle Forderungen aus Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.

f) Auf unser Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Ziffer 6e an uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

g) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. RECHTE DRITTER
a) Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns gefertigten oder im Zusammenwirken mit dem Kunden gefertigten oder überlassenen Pläne, Fotos oder anderen bildlichen, audiovisuellen oder schriftlichen Darstellungen von irgendwelchen Rechten Dritter. Werden derartige Rechte Dritter gegen uns geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen.

8. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, UNWIRKSAMKEIT
a) Erfüllungs- und Zahlungsort für uns und den Kunden ist Neuss.

b) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch über dessen Gültigkeit, Neuss oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

d) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Stand: Dezember 2008*

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